FAQ - Häufige gestellte Fragen

Den "Auftrag zur unentgeltlichen Herstellung" eines Glasfaserhausanschlusses für förderfähige Adressen können Sie über die Internetseite www.telekom.de/glasfaser auf elektronischen Weg ausfüllen. Eine Hilfe finden Sie hier: Klickanleitung
Um ein Gebäude an das Glasfaser-Netz anzuschließen, wurde das Glasfaser-Kabel von der Straße durch das Erdreich bis in das Gebäude geführt. Hierbei wurde im Rahmen des Breitbandprojektes der unentgeltliche Hausübergabepunkt eingebaut. An dieser Stelle endet das Breitbandprojekt. Bei einer gewünschten Nutzung der Glasfaser wird bei einer Produktbuchung in einem nächsten Schritt der Glasfaseranschluss im Gebäude installiert werden. Für diese Arbeitsschritte (Installation) müssen Sie mit Ihrem Netzanbieter (Techniker) einen Termin vereinbaren. Die Glasfaser wird dann vom Hausanschluss mit der Glasfaser-Dose verbunden. An diese Glasfaser-Dose wird das Glasfaser-Modem und wiederum daran der Router/ Fritzbox angeschlossen.
Hier gelangen Sie zur Internetseite der Telekom mit den wichtigsten Informationen und häufigsten Fragen zur Bestellung, den Geräten und Besonderheiten zur Installation des Glasfaseranschlusses in Ihren Wohnräumen.
Zusätzlich steht Ihnen hier eine Informationsbroschüre der Telekom zur Verfügung.
Gemäß der Bundesförderrichtlinie hat der Zuwendungsempfänger einen diskriminierungsfreien Zugang gemäß § 7 der NGA-RR zu gewährleisten.
Demnach wird laut § 7 NGA-RR der ausgewählte Bieter verpflichtet, im geförderten Netz einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene (eine Leistung vor der vertraglich vorgesehenen Gegenleistung zu bewirken/ bereitzuhalten) zu gewährleisten, insbesondere Zugang zu Leerrohren sowie zum Kabelverzweiger, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang sowie vollständig entbündelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung. In Fällen, in denen die Gewährleistung eines physisch entbündelten Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung nicht realisierbar ist, muss stattdessen übergangsweise ein gleichwertiges virtuelles Zugangsprodukt bereitgestellt werden.
Als ausgewählte Bieter gewährleisten somit die Telekom und die SachsenEnergie im geförderten Netz einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene.
Im Breitbandprojekt des Landkreises betrifft dies zumeist die Telekom. Somit beziehen sich die weiteren Erläuterungen auf dieses TK-Unternehmen. Insofern findet das Verfahren dem Grunde nach auch für die SachsenEnergie (beim Glasfaserausbau) Anwendung.
Die buchbaren Adressen werden durch die Telekom an die Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeldet. Alle für die Telekom als buchbar erkennbaren Adressen sind auch für anderer TK-Unternehmen zugänglich. Voraussetzung ist natürlich ein entsprechender Vertrag über FTTH-Vorleistungsprodukte. So bietet die Telekom anderen TK-Unternehmen insbesondere Zugang zu Leerrohren sowie zu Kabelverzweiger (KVz), Zugang zu unbeschalteten Glasfasern sowie die gesamte Teilnehmeranschlussleitung zur Miete ab dem KVz an.
Interessierte Netzbetreiber welche sich auf das Netz der Telekom schalten wollen, können ihre Anfragen an www.telekom.de/wholesale stellen. Anfragen von Gebietskörperschaften oder Privatpersonen werden dort nicht beantwortet.
Im Bereich Wholesale werden über Produktgruppenspezifische Verträge Einzelaufträge durch den Netzbetreiber abgerufen. Diese Verträge sind wiederum durch die BNetzA reguliert, eine Diskriminierung einzelner Nachfragen ist damit ausgeschlossen. Dabei unterliegen die Entgelte der Regulierung durch die BNetzA. Ferner unterliegen die Preise für alle Vorleistungen mit unterschiedlichen Auflagen der Überwachung durch die BNetzA.
Prinzipiell muss man zwei Arten des Zugangs unterscheiden, aktiv und passiv:
- Aktiv: Hier fallen die Produkte drunter, in denen die Telekom vorgefertigte Produkte zur Anmietung anbieten (z. B. Bitstream-Access). Telekommunikationsunternehmen mieten also ein virtuelles Produkt. Hierfür bedarf es eines Vertrages, welche Produkte zu welchen Konditionen gemietet werden können. Auch wenn dieser vielleicht für FTTC-Produkte vorhanden ist, muss dieser für FTTH-Produkte erneut vereinbart werden.
- Passiv: Hierunter fällt die Anmietung einer Glasfaser und der Bereitstellung kompletter eigener Produkte. Hier kann ein Telekommunikationsunternehmen die Netzebene 4 nutzen, wenn diese vorhanden ist. Wenn nicht müsste diese auf Kosten des TK-Unternehmens errichtet werden (ggf. als Auftrag an die Telekom).
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Provider/ Anbieter.
Die Abläufe für den Glasfaserausbau können wie folgt zusammengefasst werden:
- Festlegung der Technologie für einzelne Anschlüsse, Nutzung vorhandener Infokabelanschlüsse (für den Bereich der SachsenEnergie)
- Planung des Glasfaser- und Rohrnetzes inklusive Einholung aller notwendigen Genehmigungen
- Tiefbau und Verlegung der Zuleitung/ Mikrorohrverbände für die Hauptleitungen und Errichtung der Verteilerschränke (graue Kästen)
- Tiefbau der Strecken vom Netzverteiler zu den einzelnen Häusern (hier befinden sich die Verzweigerkabel)
- Herstellung der Hausanschlüsse
- Einblasen der Glasfaserkabel in die verlegten Mikrorohre vom Verteilerschrank in die Häuser inkl. Installation der Abschlussboxen (Hausübergabepunkt) in den Häusern
- Einblasen der Glasfaser-Hauptleitungen und Anschluss in den Verteilerschränken
- Dokumentation des neu hergestellten Netzes
- danach ist Buchbarkeit gegeben
- Infokabelhausanschlüsse: nach Inbetriebnahme der vorgelagerten Hauptverteiler (Lichtwelle aufgeschaltet) buchbar
Prinzipiell kann man keine zeitliche Aussage zu den Tiefbauarbeiten im Detail geben, da diese von vielen Faktoren beeinflusst werden, wie zum Bsp. Länge der Hauptleitung, Anzahl der Hausanschlüsse, Oberflächen, Forderungen der Straßenbaulastträger, etc...
Zudem muss man den Netzausbau in einem Ortsnetz in Gänze betrachten. Erst wenn die gesamte Strecke von der Hauptverteilung zum Verteilerschrank und von dort zum Haus vollständig hergestellt ist, können die Glasfaserkabel eingeblasen und angeschlossen werden. Für die Herstellung der Hausanschlüsse ist eine terminliche Abstimmung mit den betreffenden Hauseigentümern erforderlich, die den Bauablauf beeinflusst. Nach baulicher Fertigstellung eines Teilnetzes wird dieses für den weiteren Betrieb dokumentiert.
Somit variieren die Ausbau-/Fertigstellungszeiten von "Strang" zu "Strang".
Gibt es eine Ruhephase?
Nein, da auch Arbeiten in den Betriebsstellen notwendig sind, kann es den Anschein haben, dass hier eine Ruhephase eingetreten ist. Dem ist aber nicht so. Die Weiterführung der Arbeiten bei den Kunden erfolgt erst nach Durchführung von Arbeiten in der Betriebsstelle, um die Anfahrten beim Kunden zu minimieren und eine Prüfung der Funktionsfähigkeit der Leitung im Rahmen der Montagearbeiten auszuführen.
Auskunft über die Buchbarkeit seines Anschlusses:
Telekom:
- Telekom Shop/Händler vor Ort (diese sind unter www.telekomshop.de zu finden)
- unter der Rufnummer 0800-77 33 888
- online unter www.telekom.de/glasfaser
SachsenEnergie: rb.bautzen@SachsenEnergie.de
Sollte an Ihrem Eigentum bei der Herstellung des Glasfaserhausanschlusses ein Schaden entstanden sein, bieten wir Ihnen nachfolgenden Service an.
Über unser Kontaktformular können Sie uns über die Auswahl "Schadensmeldung" Schäden oder Mängel, welche im Zusammenhang mit der Bauausführung zum Breitbandausbau entstanden sind und nicht mit der Baufirma vor Ort geklärt werden konnten, melden. Alternativ können Sie uns Ihre Schadensmeldung auch telefonisch übermitteln (03591 5251 - 61220). Bitte halten Sie für eine Antwort eine E-Mail-Adresse bereit.
Für Schäden im öffentlichen Bereich wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde/ Stadt und melden dieser den Sachverhalt. Wir stehen hierbei auch für die Städte und Gemeinden als Ansprechpartner zur Verfügung.
Dieser Service eignet sich nicht für Gefahrensituationen. Eine mögliche Schadensregulierung erfolgt ausschließlich zwischen Verursacher und Geschädigten.
Im Rahmen der Umsetzung des Projektes Cluster 1-9 wurden Bereiche ermittelt, die bisher nicht in die Ausbauprojekte aufgenommen wurden und in denen die Versorgungsbandbreite von 30 Mbit/s nicht erreicht wird.
Hintergrund dafür ist, dass im laufenden Breitbandausbauprojekt nicht alle unterversorgten Adressen berücksichtigt werden konnten. Ursächlich hierfür sind Unschärfen in den Randbereichen, nicht-realisierte Eigenausbaumeldungen und Falschmeldungen der Telekommunikationsunternehmen sowie beim Kunden nicht erfüllte garantierte Bandbreiten. Das Cluster umfasst den gesamten Landkreis, wobei alle aktuellen Erschließungsprojekte (Cluster 1-9) ausgeblendet und alle anderen Anschlüsse erneut überprüft werden. Diese verbleibenden Bereiche wurden in einem neuen Markterkundungsverfahren (09/2019) im Hinblick auf die dort bestehende oder durch Telekommunikationsunternehmen in Aussicht gestellte Versorgungssituation überprüft. Die Auswertung der Meldungen hat ergeben, dass in zahlreichen Städten und Gemeinden noch unterversorgte und damit förderfähige Anschlüsse bestehen.
Förderrechtlich besteht hier die Möglichkeit, diese Bereiche zusammenzufassen und als neues Förderprojekt (Cluster 10) einzureichen.
Nach Bewilligung der Fördermittel für das Cluster 10 bedarf es einer Ausschreibung, um ein Telekommunikationsunternehmen zu ermitteln, welches den Ausbau realisiert. In Abhängigkeit vom Verlauf des Vergabeverfahrens ist mit einem Kreistagsbeschluss zur Beauftragung der Breitbanderschließung im Verlauf des Jahres 2020 zu rechnen.
Nach Abschluss der Bauarbeiten im Ort und dem Anschluss der Immobilie an das Glasfasernetz erfolgt die Bereitstellung des Glasfaseranschluss in der Regel schnell. Hierzu vereinbart der Netzanbieter einen Termin. Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie einen geeigneten Router bereithalten. Über die erforderliche Spezifikation des Routers berät Sie der Netzanbieter.
Das Glasfaserkabel des Hausübergabepunktes im Keller/ Hausanschlussraum muss mit der Anschlussdose verbunden werden. Mit der Anschlussdose wird Ihr Router verbunden. Sie benötigen auch ein Glasfasermodem, das heute meist in der Anschlussdose integriert ist.
Wichtig zu wissen: Je näher das Glasfaserkabel bzw. die Anschlussdose, an Ihren Router gelangt, desto stärker ist die Übertragungsleistung. Daher empfehlen wir Ihnen, die Anschlussdose möglichst im Zentrum Ihrer Wohnräume oder – noch besser – in der Nähe der von Ihnen genutzten Endgeräte zu platzieren.
Planen Sie jetzt schon, wo Sie Ihre Anschlussdose platzieren möchten und informieren Sie sich über die Bedingungen des Netzbetreibers. In der Regel ist es sinnvoll die Leitungswege vorzubereiten. Hierzu können die Verlegung von Kabelkanälen eventuell erforderliche Wanddurchbrüche zählen.
Grundsätzlich kann bestehende Verkabelung genutzt werden. Allerdings gilt, je näher das Glasfaserkabel bzw. die Anschlussdose, an Ihren Router gelangt, desto stärker ist die Übertragungsleistung. Anschlussdose und Router sollten sich nach Möglichkeit in den Wohnräumen befinden.
Für den Einsatz an einem Glasfaseranschluss wird ein geeigneter Router benötigt. Informieren Sie sich bei Ihrem Netzanbieter, ob Sie ihren aktueller Router an ihrem neuen Anschluss nutzen können. Haben Sie bisher einen Universal-Anschluss genutzt, benötigen Sie möglicherweise einen ISDN-Adapter. Auch hierzu berät Sie Ihr Netzanbieter.
Ja, für die Erstellung des Hausanschlusses vereinbart das von der Telekom beauftragte Bauunternehmen einen Termin mit dem im Antrag genannten Ansprechpartner. Die Immobilie muss für die Anschlussherstellung zugänglich sein.