Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen. Sollten Ihre Fragen nicht beantwortet werden, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Wir bitten gleichzeitig um Verständnis, dass nicht jeder Frage sofort beantwortet werden kann.

Allgemeine Fragen zur Maßnahme

Was ist der Unterschied zwischen dem geförderten und dem eigenwirtschaftlichen Ausbau?

Im geförderten Breitbandausbau werden Art und Umfang des Ausbaus durch die Förderrichtlinie vorgegeben. Grundsätzlich ist dabei auch ein sog. einheitliches Materialkonzept einzuhalten, welches die Verlegung von Leerrohren mit Reservekapazitäten vorsieht. Zudem wird ein diskriminierungsfreier Zugang vorgeschrieben, so dass der Bürger an einem geförderten Anschluss frei entscheiden kann, mit welchem Telekommunikationsunternehmen er einen Vertrag abschließt.

Neben dem geförderten Breitbandausbau erfolgt in vielen Gebieten im Landkreis auch ein sog. eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau.

Die Vorgaben beim geförderten Ausbau gelten nicht für den eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau.

Da laut Bundesförderrichtlinie der Eigenausbau Vorrang vor dem geförderten Ausbau hat, befinden sich diese Adressen dann nicht im Fördergebiet, auch wenn diese aktuell mit weniger als 30 Mbit/s versorgt sind. Diese werden somit selbstständig durch das Telekommunikationsunternehmen (TKU) ausgebaut.

Eigenwirtschaftlich bedeutet zum einen, dass keine öffentlichen Gelder in den Ausbau fließen, sondern das Telekommunikationsunternehmen ausschließlich eigene Finanzmittel einsetzt. Zum anderen entscheidet das TKU auch nach eigenen wirtschaftlichen Erwägungen, wo sich ein Ausbau lohnt. Nur bei einer positiven Neukundenquote wird sich das Telekommunikationsunternehmen für einen Ausbau in diesem Gebiet entscheiden. Das heißt, hier entscheidet das TKU über das Ob und Wie der Ausbau erfolgt.

 

Wie erfolgt die elektronische Beauftragung im Cluster 10 A/B?

Telekom:
Den "Auftrag zur unentgeltlichen Herstellung" eines Glasfaserhausanschlusses für förderfähige Adressen können Sie über die Internetseite www.telekom.de/glasfaser auf elektronischen Weg ausfüllen. Eine Hilfe finden Sie hier: Klickanleitung

Sachsenenergie:
Soweit Sie von der Sachsenenergie angeschrieben wurden (Auftrag zur Errichtung eines Breitbandanschlusses /Gestattungsvertrag) erfolgt durch die Unterschrift des Eigentümers die Beauftragung.

Hausanschluss gesetzt - wie weiter?

Telekom:
Um ein Gebäude an das Glasfaser-Netz anzuschließen, wurde das Glasfaser-Kabel von der Straße durch das Erdreich bis in das Gebäude geführt. Hierbei wurde im Rahmen des Breitbandprojektes der unentgeltliche Hausübergabepunkt eingebaut. An dieser Stelle endet das Breitbandprojekt. Bei einer gewünschten Nutzung der Glasfaser wird bei einer Produktbuchung in einem nächsten Schritt der Glasfaseranschluss im Gebäude installiert werden. Für diese Arbeitsschritte (Installation) müssen Sie mit Ihrem Netzanbieter (Techniker) einen Termin vereinbaren. Die Glasfaser wird dann vom Hausanschluss mit der Glasfaser-Dose verbunden. An diese Glasfaser-Dose wird das Glasfaser-Modem und wiederum daran der Router/ Fritzbox angeschlossen.

Hier gelangen Sie zur Internetseite der Telekom mit den wichtigsten Informationen und häufigsten Fragen zur Bestellung, den Geräten und Besonderheiten zur Installation des Glasfaseranschlusses in Ihren Wohnräumen.

Zusätzlich steht Ihnen hier eine Informationsbroschüre der Telekom zur Verfügung.

Sachsenenergie:
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern bildet der Hausübergabepunkt und die entsprechende Glasfaseranschlussdose den Abschlusspunkt. Bei Mehrfamilienhäusern ist eine Inhouseverkabelung möglich und kann von der Sachsenenergie beauftragt werden.

Was bedeutet ein diskriminierungsfreier Zugang?

Gemäß der Bundesförderrichtlinie hat der Zuwendungsempfänger einen diskriminierungsfreien Zugang gemäß § 7 der NGA-RR zu gewährleisten.

Demnach wird laut § 7 NGA-RR der ausgewählte Bieter verpflichtet, im geförderten Netz einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene (eine Leistung vor der vertraglich vorgesehenen Gegenleistung zu bewirken/ bereitzuhalten) zu gewährleisten, insbesondere Zugang zu Leerrohren sowie zum Kabelverzweiger, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang sowie vollständig entbündelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung. In Fällen, in denen die Gewährleistung eines physisch entbündelten Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung nicht realisierbar ist, muss stattdessen übergangsweise ein gleichwertiges virtuelles Zugangsprodukt bereitgestellt werden.

Als ausgewählte Bieter gewährleisten somit die Telekom und die SachsenEnergie im geförderten Netz einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene.

Im Breitbandprojekt des Landkreises betrifft dies zumeist die Telekom. Somit beziehen sich die weiteren Erläuterungen auf dieses TK-Unternehmen. Insofern findet das Verfahren dem Grunde nach auch für die SachsenEnergie (beim Glasfaserausbau) Anwendung.

Die buchbaren Adressen werden durch die Telekom an die Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeldet. Alle für die Telekom als buchbar erkennbaren Adressen sind auch für anderer TK-Unternehmen zugänglich. Voraussetzung ist natürlich ein entsprechender Vertrag über FTTH-Vorleistungsprodukte. So bietet die Telekom anderen TK-Unternehmen insbesondere Zugang zu Leerrohren sowie zu Kabelverzweiger (KVz), Zugang zu unbeschalteten Glasfasern sowie die gesamte Teilnehmeranschlussleitung zur Miete ab dem KVz an.

Interessierte Netzbetreiber welche sich auf das Netz der Telekom schalten wollen, können ihre Anfragen an www.telekom.de/wholesale stellen. Anfragen von Gebietskörperschaften oder Privatpersonen werden dort nicht beantwortet.

Im Bereich Wholesale werden über Produktgruppenspezifische Verträge Einzelaufträge durch den Netzbetreiber abgerufen. Diese Verträge sind wiederum durch die BNetzA reguliert, eine Diskriminierung einzelner Nachfragen ist damit ausgeschlossen. Dabei unterliegen die Entgelte der Regulierung durch die BNetzA. Ferner unterliegen die Preise für alle Vorleistungen mit unterschiedlichen Auflagen der Überwachung durch die BNetzA.

Prinzipiell muss man zwei Arten des Zugangs unterscheiden, aktiv und passiv:

  1. Aktiv: Hier fallen die Produkte drunter, in denen die Telekom vorgefertigte Produkte zur Anmietung anbieten (z. B. Bitstream-Access). Telekommunikationsunternehmen mieten also ein virtuelles Produkt. Hierfür bedarf es eines Vertrages, welche Produkte zu welchen Konditionen gemietet werden können. Auch wenn dieser vielleicht für FTTC-Produkte vorhanden ist, muss dieser für FTTH-Produkte erneut vereinbart werden.
  2. Passiv: Hierunter fällt die Anmietung einer Glasfaser und der Bereitstellung kompletter eigener Produkte. Hier kann ein Telekommunikationsunternehmen die Netzebene 4 nutzen, wenn diese vorhanden ist. Wenn nicht müsste diese auf Kosten des TK-Unternehmens errichtet werden (ggf. als Auftrag an die Telekom).
    Bitte sprechen Sie mit Ihrem Provider/ Anbieter.
Wie lange dauert es vom Tiefbau über die Herstellung des Glasfaser-Hausanschlusses bis zur Buchbarkeit?

Die Abläufe für den Glasfaserausbau können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Festlegung der Technologie für einzelne Anschlüsse, Nutzung vorhandener Infokabelanschlüsse (für den Bereich der SachsenEnergie)
  • Planung des Glasfaser- und Rohrnetzes inklusive Einholung aller notwendigen Genehmigungen
  • Tiefbau und Verlegung der Zuleitung/ Mikrorohrverbände für die Hauptleitungen und Errichtung der Verteilerschränke (graue Kästen)
  • Tiefbau der Strecken vom Netzverteiler zu den einzelnen Häusern (hier befinden sich die Verzweigerkabel)
  • Herstellung der Hausanschlüsse
  • Einblasen der Glasfaserkabel in die verlegten Mikrorohre vom Verteilerschrank in die Häuser inkl. Installation der Abschlussboxen (Hausübergabepunkt) in den Häusern
  • Einblasen der Glasfaser-Hauptleitungen und Anschluss in den Verteilerschränken
  • Dokumentation des neu hergestellten Netzes danach ist Buchbarkeit gegeben
  • Infokabelhausanschlüsse: nach Inbetriebnahme der vorgelagerten Hauptverteiler (Lichtwelle aufgeschaltet) buchbar
  • Prinzipiell kann man keine zeitliche Aussage zu den Tiefbauarbeiten im Detail geben, da diese von vielen Faktoren beeinflusst werden, wie zum Bsp. Länge der Hauptleitung, Anzahl der Hausanschlüsse, Oberflächen, Forderungen der Straßenbaulastträger, etc...

Zudem muss man den Netzausbau in einem Ortsnetz in Gänze betrachten. Erst wenn die gesamte Strecke von der Hauptverteilung zum Verteilerschrank und von dort zum Haus vollständig hergestellt ist, können die Glasfaserkabel eingeblasen und angeschlossen werden. Für die Herstellung der Hausanschlüsse ist eine terminliche Abstimmung mit den betreffenden Hauseigentümern erforderlich, die den Bauablauf beeinflusst. Nach baulicher Fertigstellung eines Teilnetzes wird dieses für den weiteren Betrieb dokumentiert.
Somit variieren die Ausbau-/Fertigstellungszeiten von "Strang" zu "Strang".

Gibt es eine Ruhephase?
Nein, da auch Arbeiten in den Betriebsstellen notwendig sind, kann es den Anschein haben, dass hier eine Ruhephase eingetreten ist. Dem ist aber nicht so. Die Weiterführung der Arbeiten bei den Kunden erfolgt erst nach Durchführung von Arbeiten in der Betriebsstelle, um die Anfahrten beim Kunden zu minimieren und eine Prüfung der Funktionsfähigkeit der Leitung im Rahmen der Montagearbeiten auszuführen.

Für den Bereich der Sachsenenergie:

+ Ab wann kann ich das schnelle Internet nutzen?

Zunächst muss das Ortsnetz mit allen Hausanschlüssen fertiggestellt sein und das Lichtsignal auf das Glasfasernetz geschaltet werden. Außerdem muss ein Auftrag für ein Internet-Produkt vorliegen. Sind dann alle technischen Voraussetzungen zur Schaltung des einzelnen Anschlusses erfüllt, kann Internet und Telefonie über die Glasfaserleitung genutzt werden. Die Schaltung erfolgt über den neuen Glasfaseranschluss und ist unabhängig von Ihrer bestehenden Telefon-Kupfer-Leitung.

+ Wie erfahre ich, wann mein Ortsteil geschaltet wird?

Die Sachsenenergie informiert rechtzeitig alle Kunden, die ein Internetprodukt beauftragt haben, wann Ihr Ortsteil geschaltet wird. Ca. 5 Monate vor der Inbetriebnahme des Ortsnetzes erhalten die Kunden postalisch einen konkreten Schalttermin, in der Regel kurz nach Inbetriebnahme des Ortsnetzes. Für Kunden, die die Sachsenenergie per Anbieterwechselformular mit der Kündigung des bisherigen Telefonvertrages beauftragt haben, wird ein Schalttermin direkt zum Kündigungstermin festgelegt. So wird eine lückenlose Versorgung und, wenn auf dem Formular angegeben, die Mitnahme der Rufnummer garantiert.

Die Sachsenenergie rät, Bitte kündigen Sie nicht selbst, sondern beauftragen Sie die Sachsenenergie mit der Kündigung. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie ein Anbieterwechselformular ausgefüllt haben, hilft Ihnen die Sachsenenergie gern weiter.

Reine Internetverträge und Zusatzoptionen wie Pre-Selektion o.ä. müssen selbst gekündigt werden. Kündigen Sie so, dass die Kündigungsfrist frühestens 1-2 Monate nach Inbetriebnahme des Ortsnetzes abläuft. Diese Zeitreserve ist für die Schaltung bzw. evtl. bauliche Verzögerungen unbedingt notwendig. Auf Wunsch wird der Vertragsbeginn auf den Kündigungstermin beim Altanbieter verschoben.

 

 

Auskunft über die Buchbarkeit seines Anschlusses:

Telekom Shop/Händler vor Ort (diese sind unter www.telekomshop.de zu finden)
unter der Rufnummer 0800-77 33 888
online unter www.telekom.de/glasfaser

SachsenEnergie: rb.bautzen@SachsenEnergie.de

 

Wie melde ich einen Schaden im Zusammenhang mit der Bauausführung?

Sollte an Ihrem Eigentum bei der Herstellung des Glasfaserhausanschlusses ein Schaden entstanden sein, bieten wir Ihnen nachfolgenden Service an.

Über unser Kontaktformular können Sie uns über die Auswahl "Schadensmeldung" Schäden oder Mängel, welche im Zusammenhang mit der Bauausführung zum Breitbandausbau entstanden sind und nicht mit der Baufirma vor Ort geklärt werden konnten, melden. Alternativ können Sie uns Ihre Schadensmeldung auch telefonisch übermitteln (03591 5251 - 61220). Bitte halten Sie für eine Antwort eine E-Mail-Adresse bereit.

Für Schäden im öffentlichen Bereich wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde/ Stadt und melden dieser den Sachverhalt. Wir stehen hierbei auch für die Städte und Gemeinden als Ansprechpartner zur Verfügung.

Dieser Service eignet sich nicht für Gefahrensituationen. Eine mögliche Schadensregulierung erfolgt ausschließlich zwischen Verursacher und Geschädigten.

Was ist Cluster 10?

Im Rahmen der Umsetzung des Projektes Cluster 1-9 wurden Bereiche ermittelt, die bisher nicht in die Ausbauprojekte aufgenommen wurden und in denen die Versorgungsbandbreite von 30 Mbit/s nicht erreicht wird.

Hintergrund dafür ist, dass im laufenden Breitbandausbauprojekt nicht alle unterversorgten Adressen berücksichtigt werden konnten. Ursächlich hierfür sind Unschärfen in den Randbereichen, nicht-realisierte Eigenausbaumeldungen und Falschmeldungen der Telekommunikationsunternehmen sowie beim Kunden nicht erfüllte garantierte Bandbreiten. Das Cluster umfasst den gesamten Landkreis, wobei alle aktuellen Erschließungsprojekte (Cluster 1-9) ausgeblendet und alle anderen Anschlüsse erneut überprüft werden. Diese verbleibenden Bereiche wurden in einem neuen Markterkundungsverfahren (09/2019) im Hinblick auf die dort bestehende oder durch Telekommunikationsunternehmen in Aussicht gestellte Versorgungssituation überprüft. Die Auswertung der Meldungen hat ergeben, dass in zahlreichen Städten und Gemeinden noch unterversorgte und damit förderfähige Anschlüsse bestehen.

Förderrechtlich besteht hier die Möglichkeit, diese Bereiche zusammenzufassen und als neues Förderprojekt (Cluster 10) einzureichen.

Nach Bewilligung der Fördermittel für das Cluster 10 bedarf es einer Ausschreibung, um ein Telekommunikationsunternehmen zu ermitteln, welches den Ausbau realisiert. In Abhängigkeit vom Verlauf des Vergabeverfahrens ist mit einem Kreistagsbeschluss zur Beauftragung der Breitbanderschließung im Verlauf des Jahres 2020 zu rechnen.

Die Bauarbeiten bei uns im Ort sind abgeschlossen. Wann kommt das schnelle Internet?

Nach Abschluss der Bauarbeiten im Ort und dem Anschluss der Immobilie an das Glasfasernetz erfolgt die Bereitstellung des Glasfaseranschluss in der Regel schnell. Hierzu vereinbart der Netzanbieter einen Termin. Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie einen geeigneten Router bereithalten. Über die erforderliche Spezifikation des Routers berät Sie der Netzanbieter.

Wie kommt die Glasfaser vom Keller/ Hausanschlussraum in meine Wohnräume?

Das Glasfaserkabel des Hausübergabepunktes im Keller/ Hausanschlussraum muss mit der Anschlussdose verbunden werden. Mit der Anschlussdose wird Ihr Router verbunden. Sie benötigen auch ein Glasfasermodem, das heute meist in der Anschlussdose integriert ist.

Wichtig zu wissen: Je näher das Glasfaserkabel bzw. die Anschlussdose, an Ihren Router gelangt, desto stärker ist die Übertragungsleistung. Daher empfehlen wir Ihnen, die Anschlussdose möglichst im Zentrum Ihrer Wohnräume oder – noch besser – in der Nähe der von Ihnen genutzten Endgeräte zu platzieren.

Planen Sie jetzt schon, wo Sie Ihre Anschlussdose platzieren möchten und informieren Sie sich über die Bedingungen des Netzbetreibers. In der Regel ist es sinnvoll die Leitungswege vorzubereiten. Hierzu können die Verlegung von Kabelkanälen eventuell erforderliche Wanddurchbrüche zählen.

Kann ich meine bisherigen Geräte bzw. die Verkabelung weiterverwenden?

Grundsätzlich kann bestehende Verkabelung genutzt werden. Allerdings gilt, je näher das Glasfaserkabel bzw. die Anschlussdose, an Ihren Router gelangt, desto stärker ist die Übertragungsleistung. Anschlussdose und Router sollten sich nach Möglichkeit in den Wohnräumen befinden.

Für den Einsatz an einem Glasfaseranschluss wird ein geeigneter Router benötigt. Informieren Sie sich bei Ihrem Netzanbieter, ob Sie ihren aktueller Router an ihrem neuen Anschluss nutzen können. Haben Sie bisher einen Universal-Anschluss genutzt, benötigen Sie möglicherweise einen ISDN-Adapter. Auch hierzu berät Sie Ihr Netzanbieter.

Muss ich für die Erstellung des Hausanschlusses zu Hause sein?

Ja, für die Erstellung des Hausanschlusses vereinbart das von der Telekom beauftragte Bauunternehmen einen Termin mit dem im Antrag genannten Ansprechpartner. Die Immobilie muss für die Anschlussherstellung zugänglich sein.

Für den Bereich der Sachsenenergie werden die Eigentümer vorab schriftlich durch die ausführende Baufirma informiert. In diesem Schreiben wird der Termin für die vor Ort Begehung genannt. Anschließend wird mit dem Eigentümer besprochen, wie und wann der Hausanschluss gesetzt wird. Vorhandene Leerrohre können nach Absprache mit verwendet werden. Während der Bauarbeiten muss niemand vor Ort sein.

Kann ich bei meinem jetzigen Anbieter bleiben?

Jedes Telekommunikationsunternehmen hat den Anspruch auf Zugang zum neu geschaffenen Netz. Grundsätzlich kann dieses von allen Telekommunikationsunternehmen genutzt werden.

Somit können Sie bei ihrem Anbieter bleiben. Voraussetzung ist, dass ihr Anbieter einen Vertrag mit dem ausbauenden Unternehmen abschließt. Ob dies der Fall ist, erfragen Sie bitte bei Ihrem gewünschten Anbieter.

Für den Bereich der Sachsenenergie:

+  Kann ich bei meinem bisherigen Anbieter bleiben oder muss ich zur SachsenEnergie AG wechseln?

Über den bisherigen Telefonanschluss können Sie weiterhin mit Ihrem aktuellen oder einem anderen Anbieter ein DSL-Produkt zu den jetzt üblichen Geschwindigkeiten nutzen.

Sollten Sie jedoch an höheren Bandbreiten über die Glasfaserverbindung interessiert sein, müssen Sie nach aktuellem Stand ein SachsenNet-Produkt buchen.

Grundsätzlich handelt es sich bei dem im Rahmen der Förderung errichteten Netze um ein ‚Open Access‘-Netz. Diese bieten die Möglichkeit, dass andere Anbieter bei Bedarf das Netz mit nutzen können, um entsprechende Produkte anzubieten.

+  Ich habe noch einen laufenden DSL- oder Telefonvertrag. Soll ich jetzt schon einen Vertrag bei der SachsenEnergie AG unterschreiben?

Die Sachsenenergie empfiehlt einen möglichst rechtzeitigen Vertragsabschluss mit uns. Spätestens 6 Monate vor der Inbetriebnahme des Ortsnetzes sollte ein Produktvertrag geschlossen werden. Dies ist notwendig, damit alle Prozesse zum Anbieterwechsel in die Wege geleitet werden können. Der Vertrag beginnt natürlich erst, wenn Ihr Anschluss freigeschaltet wird.

+  Ich möchte das schnelle Internet sofort nutzen, obwohl ich noch einen laufenden Vertrag habe.

Das ist möglich, allerdings bezahlen Sie dann zwei laufende Verträge. Ihr Telefonanschluss bleibt bis zur Portierung Ihrer Rufnummer, bei Ihrem derzeitigen Anbieter. Um vorab das schnelle Internet nutzen zu können, wenden Sie sich einfach an uns.  Nach Ablauf der Kündigungsfrist Ihres Altvertrages können wir Ihre Rufnummer portieren. Bitte senden Sie uns hierfür das ausgefüllte Anbieterwechselformular zu

+  Soll ich meinen DSL- oder Telefonvertrag selbst kündigen?

Bei einen Telefonvertrag oder einem kombinierten Telefon-/Internetvertrag empfehlen wir dringend, uns mit der Kündigung zu beauftragen. Bitte senden Sie uns hierfür das ausgefüllte Anbieterwechselformular zu.

Bei eigenständiger Kündigung besteht die Gefahr, dass Sie Ihre Rufnummern nicht mitnehmen können oder bei Bauverzug eine Versorgungslücke entsteht. Reine Internetverträge und Zusatzoptionen wie Pre-Selektion o.ä. müssen selbst gekündigt werden. Kündigen Sie so, dass die Kündigungsfrist ca. 1-2 Monate nach Inbetriebnahme des Ortsnetzes abläuft (für einen entsprechenden Puffer). Senden Sie uns die Kündigungsbestätigung zu, wenn Ihr Vertrag mit uns erst mit Beendigung des bisherigen Vertrages beginnen soll.

Was muss ich machen um einen schnelleren Anschluss zu bekommen?

Jeder der nach dem Ausbau von einem schnelleren Internetzugang profitieren möchte, muss einen entsprechenden Vertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen schließen. Eine automatische Anpassung der Bandbreite gibt es nicht.

Solange Sie keinen Tarif- oder Anbieterwechsel vornehmen, bleibt alles wie gehabt.

Bei Buchung eines höherwertigen Tarifes bzw. Anbieterwechsels gelten dann die neuen Konditionen.

Bin ich an einen bestimmten Anbieter gebunden?

Die ausbauenden Unternehmen müssen aufgrund der Förderung einen offenen (diskriminierungsfreien) Zugang allen anderen Marktteilnehmern gewähren. Die TK-Unternehmen schließen für den Zugang entsprechende Verträge untereinander ab.

Damit ist eine freie Wahl des Telekommunikationsanbieters auch weiterhin möglich. Es besteht allerdings keine Versorgungspflicht eines bestimmten Telekommunikationsanbieters.

Siehe auch Frage: Kann ich bei meinem jetzigen Anbieter bleiben?

Muss ich einen Vertrag buchen?

Nein. Im Rahmen des Projektes wird nur die Infrastruktur errichtet. Eine Produktbuchung ist dafür nicht notwendig. Sie können weiterhin das bestehende Kupferkabel und das bereits gebuchte Produkt ihres Telefon-/Internetanbieters nutzen. Erst wenn Sie tatsächlich höhere Bandbreiten nutzen wollen, benötigen Sie ein neues Produkt, dass Sie dann bei einem Anbieter ihrer Wahl buchen können.

Werden die bisherigen Kabel auf Kupferbasis für den Glasfaserausbau weiter genutzt?

Nein. Die Netzbetreiber bauen grundsätzlich (abgesehen vom Ausbau in Bischofswerda) ein neues eigenständiges Glasfasernetz, das superschnelle Geschwindigkeiten verarbeiten kann. Bandbreiten über Kupfer sind endlich, abhängig von der Qualität des Kabels und der Länge zum nächsten Knotenpunkt. Über Glasfaser lassen sich auch lange Strecken nahezu verlustfrei mit hohen Bandbreiten versorgen.

In Bischofswerda erfolgt der Ausbau durch die SachsenEnergie. Hier wird über einen Technologiemix die Bereitstellung der Bandbreiten gemäß der förderrechtlichen Vorgaben realisiert.

Was passiert mit der alten Leitung?

Die alte bestehende Leitung muss nicht zurückgebaut werden, sondern kann an Ort und Stelle verbleiben. Sollten Sie keine hohen Bandbreiten benötigen, wird die Telefonie weiterhin über das bisherige Kupfernetz realisiert.

Welche Kosten fallen an?

Der Breitbandausbau im Landkreis Bautzen wird durch den Bund und den Freistaat Sachsen gefördert. Die Förderung umfasst die komplette Zuleitung zum Haus inkl. der Errichtung eines Glasfaserübergabepunktes im Keller bzw. Hauswirtschaftsraum. In Mehrfamilienhäusern (ab drei Wohneinheiten) wird die Verteilung der Glasfaserleitung auf die entsprechenden Wohneinheiten im Haus wird durch die Telekom ohne Kostenbeteiligung des Eigentümers oder Anschlussnehmers realisiert. Somit entstehen für den Eigentümer für die Installation des Glasfasernetzes bis und im Haus keine Kosten. Auch wenn die Glasfaser im Haus installiert ist, kann weiter über das Kupferkabel telefoniert und gesurft werden.

Wo finde ich meinen Ort?

Beim Reiter Online-Karte finden Sie eine Karte mit den Orten und den förderfähigen Adressen.

Wie erkenne ich, ob mein Ort ausgebaut wird?

Alle in den farblich umrandeten Bereichen befindlichen Gebäude werden im Rahmen des Projektes mit Breitbandinternet erschlossen.

Welche Bereiche im Landkreis werden ausgebaut?

In den Förderantrag wurden alle diejenigen Gebiete gebracht, die nach der Markterkundung über Bandbreiten von weniger als 30 Mbit/s verfügen und nicht eigenwirtschaftlich erschlossen werden. In der Marktkonsultation wurden zunächst alle Netzbetreiber befragt, ob die unterversorgten Gebiete innerhalb der nächsten drei Jahre eigenwirtschaftlich ausgebaut werden. Die Gebiete, die in den kommenden drei Jahren nicht eigenwirtschaftlich mit Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s im Download erschlossen werden, sind die sogenannten „weißen Flecken“. Diese „weißen Flecken“ werden nun zum Ausbau ausgeschrieben.

Zur Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen im Landkreis Bautzen wurde ein so genanntes Vergabeverfahren durchgeführt. Was bedeutet das?

Öffentliche Auftraggeber sind bei Beschaffungsmaßnahmen an die Vorgaben des europäischen und nationalen Vergaberechts gebunden. Dementsprechend müssen sie ein förmliches Vergabeverfahren durchführen. Der Landkreis Bautzen sucht im Rahmen mehrerer europaweiter Ausschreibungsverfahren einen Netzbetreiber für die geplanten Breitbandinfrastrukturen in den 9 Clustern.

Was bedeutet ungeförderter Eigenausbau?

Im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens wurden alle Netzbetreiber angefragt, ob Sie im Landkreis Bautzen Bandbreiten von mehr als 30 Mbit/s anbieten oder ob sie planen innerhalb der nächsten drei Jahre ohne Fördermittel auszubauen. Die hier nachgewiesenen Bereiche sind aus dem Förderprojekt herauszunehmen, da diese als versorgt im Sinne der Förderregularien einzustufen sind.

Was ist der Inhalt dieser Fördermaßnahme?

Durch die Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse wurden die weißen NGA-Flecken im Landkreis Bautzen ermittelt und nachgewiesen. Sie sind mit Hilfe des Förderprojektes lückenlos zu erschließen. Dies wird über die Errichtung von Breitbandnetzen erreicht. Das Ziel des Vorhabens besteht in der flächendeckenden Versorgung (min. 50 Mbit/s) aller im Ausbaugebiet befindlichen Haushalte, Gewerbe und institutionellen Einrichtungen. Dieser Projektantrag zielt insbesondere auf die Verbesserung der Breitbandversorgung in den ländlichen Regionen des Landkreises ab. Sowohl den klein- und mittelständischen Betrieben, wie auch der Industrie soll eine zeitgemäße Internetversorgung (NGA-Netze) ermöglicht werden. Für die Bevölkerung soll generell die Breitbandversorgung verbessert und somit die Wohnqualität in der Region gesteigert werden.

Durch welche Förderprogramme kann der Breitbandausbau im Landkreis Bautzen realisiert werden?

Die Maßnahme zum geförderten Breitbandinternetausbau wird mit Unterstützung des Bundes und des Freistaates Sachsen im Rahmen des Förderprogrammes zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie durch die Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen (RL DiOS) durchgeführt.

Welche Gebiete des Landkreises werden durch welchen Netzbetreiber ausgebaut?

Der Zuschlag für das Cluster 10 A und Cluster 10 B ging an den Bieter Telekom Deutschland GmbH. Der Zuschlag für das Cluster 10 Gewerbegebiete ging an die Bieter Telekom Deutschland GmbH, Sachsenenergie AG und enviaTel GmbH.

Mein Haus liegt nicht im Ausbaugebiet und ich habe eine Versorgungsrate von unter 30 Mbit/s – warum werde ich beim Breitbandprojekt des Landkreises nicht berücksichtigt?

Hier sollten Sie zuerst prüfen, ob es in Ihrem Wohngebiet andere Telekommunikationsanbieter gibt, die entsprechende Verfügbarkeitsraten von über 30 Mbit/s anbieten. Ein weiterer Verhinderungsgrund könnte sein, dass ein Telekommunikationsunternehmen im Rahmen des Markterkundungsverfahrens eine Eigenausbaumeldung abgegeben hat und Ihr Wohngebiet eigenverantwortlich ohne Förderung mit mindestens 30 Mbit/s ausbaut.

Weitere FAQs und Informationen

Telekom:
Hier gelangen Sie zur Internetseite der Telekom mit den wichtigsten Informationen und häufigsten Fragen zur Bestellung, den Geräten und Besonderheiten zur Installation des Glasfaseranschlusses in Ihren Wohnräumen.

Zusätzlich steht Ihnen hier eine Informationsbroschüre der Telekom zur Verfügung.

Sachsenenergie:
www.Sachsen-Gigabit.de/faq

Definition wichtiger Fachbegriffe

Ausbaugebiete

Die Gebiete, die nach Erhebung der IST-Versorgung mit weniger als 30 Mbit/s versorgt sind und nach Markterkundung in den kommenden drei Jahren nicht eigenwirtschaftlich mit Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s im Download von den Netzbetreibern erschlossen werden, sind die sogenannten „weißen Flecken“. Diese „weißen Flecken“ bilden die Ausbaugebiete, die im Zuge des Förderprojektes mit Breitbandinternet erschlossen werden.

Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse

Die Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse schließt die Erhebung der gegenwärtigen und künftigen Versorgungssituation, der technischen Zugangsmöglichkeiten sowie eine Studie zu Kosten und Effizienz einzelner Ausbauvarianten ein. Hierbei werden die unterschiedlichen Voraussetzungen sowie technische und förderrechtliche Vorgaben genau berücksichtigt.

Gestattungsvertrag

Der Gestattungsvertrag bzw. im vorliegenden Fall konkreter die Grundstückseigentümererklärung (GEE) ist ein Dokument im Zusammenhang mit der Gebäudeerschließung durch Telekommunikationsleitungen. Es ist eine Erklärung, mit der ein Grundstückseigentümer das Einverständnis für den Anschluss mit einer Telekommunikationsleitung, bspw. Koaxialkabel oder Glasfaserkabel erteilt.

Im Rahmen der geförderten Erschließung im Landkreis Bautzen wird es einen Zeitraum geben, in dem die Eigentümer um Einverständniserklärung gebeten werden. Wer innerhalb dieses Akquise-Zeitraumes sein Einverständnis erklärt, erhält gefördert einen kostenlosen Anschluss des Gebäudes. Für Eigentümer, welche zu einem späteren Zeitpunkt das Einverständnis erklären, wird der Gebäudeanschluss kostenpflichtig.

Hochbitratigen Breitbandangebote

Um hochbitratige Breitbandangebote, also Breitbandzugangsdienste mit höherer Leistung zu ermöglichen, ist der Auf- und Ausbau sogenannter NGA-Netze (Next Generation Access) erforderlich. Durch diese Zugangsnetze, die vollständig oder teilweise aus optischen Leitungen (Glasfaserkabel) bestehen, ist eine deutlich schnellere Breitbanddatenübertragung möglich.

Investitionskostenschätzung

Im Rahmen der Förderung von Breitbandinfrastrukturen in den 9 Clustern des Landkreises Bautzen erfolgte eine Investitionskostenschätzung. Grundsätzlich beschreiben die Investitionskosten die zu tätigenden Ausgaben beim Aufbau der geplanten Breitbandinfrastruktur. Die Kostenschätzung bezüglich dieser Anschaffung dient der Prognose der entstehenden Projektkosten für die 9 Cluster des Landkreises Bautzen. In die Kostenschätzung fließen die Ausgaben mit ein, die auf einen längeren Zeitraum ausgerichtet sind, wie z. B. notwendige Tiefbauarbeiten zur Verlegung der Breitbandinfrastruktur oder das benötigte Material (Leerrohre, Glasfaser etc.).

Markterkundung

Bei einer Markterkundung werden in den unterversorgten Gebieten alle potentiellen Netzbetreiber kontaktiert und befragt, ob die unterversorgten Gebiete innerhalb der nächsten drei Jahre eigenwirtschaftlich von den Netzbetreibern ausgebaut werden.

Marktkonsultation mit TK-Unternehmen

Die Einsichtnahme in den Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur und in den Breitbandatlas der Bundesregierung liefert erste Erkenntnisse zu im Analysegebiet vorhandenen Marktteilnehmern und deren bestehenden Infrastrukturen. Per Marktabfrage werden weitere alternative Netzbetreiber identifiziert und zur bestehenden Versorgung (Technologie, Qualität, Flächendeckung), zu vorhandenen Infrastrukturen und zu Kooperationspotentialen und Mitwirkungsmöglichkeiten innerhalb der Förderung befragt.

Mbit/s

Mbit/s (Mega Bit pro Sekunde) ist eine Einheit der Datenübertragung, die so genannte Datenübertragungsrate. Diese Einheit gibt an, wie viele Daten pro Sekunde verarbeitet werden. Damit lässt sich die Geschwindigkeit einer Internetverbindung beziffern.

NGA-Netze

NGA-Netze (Next Generation Access Network) sind eine Netzwerktechnologie, die herkömmliche leitungsgebundene Telekommunikationsnetze durch eine glasfaserbasierte Netzinfrastruktur ersetzt, aber dabei noch kompatibel zu älteren Technologien wie Kupfernetzen bleibt. NGA-Netze bestehen vollständig oder teilweise aus optischen Leitungen (Glasfaserkabel), dadurch ist eine deutlich schnellere Breitbanddatenübertragung möglich.

Telekommunikationsinfrastrukturen

Telekommunikationsinfrastrukturen beschreiben die physischen Elemente/Bestandteile (z .B. Rohre, Kabel, Masten, Schächte), die eine raumüberbrückende Kommunikation ermöglichen. Diese Infrastrukturen dienen der Übermittlung und dem Empfang von Signalen und Informationen mittels Telekommunikationsanlagen. Vor dem Hintergrund des Breitbandausbaus ist die Breitbandinfrastruktur das Mittel zur Erschließung privater und gewerblicher Anschlussnehmer mit einem Internetzugang mit (sehr) hohen Datenübertragungsraten.

Unterversorgter Haushalt

Alle Gebäude bzw. Adresspunkte innerhalb der in den Online-Karten dargestellten Ausbaugebiete sind Gegenstand der geplanten Erschließung (Ausnahmen davon bilden bspw. unbebaute Grundstücke, Gartenanlagen, Garagen, Ruinen, etc.). Dabei ist nicht die Darstellung als grüner Punkt in der Online-Karte ausschlaggebend. Entscheidend sind die Unterversorgung und die Lage innerhalb der definierten Ausbaugebiete.